Einreise mit Visum
Wichtig
Bitte reisen Sie auf gar keinen Fall mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein! Ein Touristenvisum kann nach der Einreise NICHT in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden!
Achtung
Die Informationen beziehen sich auf die Abl?ufe f¨¹r ein Studentenvisum im Kanton Z¨¹rich. Andere Kantone haben andere Anforderungen und andere Abl?ufe - f¨¹r diese sind die Informationen m?glicherweise nicht korrekt!
Zeitpunkt
Bitte reichen Sie Ihren Visumsantrag mindestens 3 Monate vor der geplanten Einreise pers?nlich bei der zust?ndigen externe SeiteSchweizer Auslandvertretungcall_made (Botschaft oder Generalkonsulat nicht Konsulat) an Ihrem Wohnort ein.
Dem Antrag sind auf jeden Fall s?mtliche Dokumente beizulegen, die unten aufgelistet sind. Diese Information wurde von der ETH in Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich erstellt und entspricht den Anforderungen des Migrationsamtes.
Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines einzigen Dokumentes zu wochenlangen Verz?gerungen f¨¹hren kann.
Verlangt die Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort noch weitere Dokumente, so legen Sie diese ebenfalls bei.
- Visumsantrag
W?hlen Sie das externe SeiteAntragsformularcall_made f¨¹r ein nationales D-Visum, welches von der zust?ndigen Auslandvertretung gratis zur Verf¨¹gung gestellt wird oder als PDF heruntergeladen werden kann. Es muss in der Regel 3-fach eingereicht werden.
Die meisten Auslandvertretungen verlangen, dass Sie pers?nlich vorsprechen. Kl?ren Sie dies bitte vorg?ngig ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Studierendenvisum in der Regel ab ca. 2-3 Wochen vor Semesterbeginn g¨¹ltig ist, unabh?ngig davon, wie fr¨¹h Sie es beantragen. Falls Sie fr¨¹her einreisen m?chten, m¨¹ssen Sie das im Visumsantrag vermerken und ausf¨¹hrlich begr¨¹nden!
- Reisepass
Kopie der ersten (relevanten) Seiten Ihres Reisepasses. Der Pass muss mindestens 3 Monate ¨¹ber das geplante Aufenthaltsdatum hinaus g¨¹ltig sein! Das ist sehr wichtig, da Ihr Visum nicht genehmigt wird, wenn Ihr Reisepass fr¨¹her abl?uft!
- Passfotos
3 aktuelle Passfotos - Anmeldebest?tigung der ETH Z¨¹rich/Best?tigung bestandene Aufnahmepr¨¹fung
Der genaue Name des einzureichenden Dokuments h?ngt davon ab, ob Sie eine Aufnahmepr¨¹fung ablegen m¨¹ssen oder ob Sie pr¨¹fungsfrei zum Studium zugelassen werden.
Pr¨¹fungsfrei zugelassene Kandidaten:innen
Das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich verlangt die ?Anmeldebest?tigung Zulassung zum Bachelor-Studium an der ETH Z¨¹rich?. Das Visum wird nur bewilligt, wenn gem?ss diesem Dokument s?mtliche Zulassungsbedingungen (inkl. Sprachnachweis) erf¨¹llt sind. Falls Sie die Anmeldebest?tigung zum Zeitpunkt des Visumsantrags noch nicht erhalten haben, k?nnen Sie stattdessen die ?Verf¨¹gung betreffend Zulassung zum Bachelor-Studium an der ETH Z¨¹rich? einreichen. Damit kann Ihr Visumsantrag zwar schon einmal gepr¨¹ft werden, aber das Migrationsamt wird den Antrag pendent halten, bis Sie die noch fehlende Anmeldebest?tigung nachgereicht haben.
Aufnahmepr¨¹fungskandidaten:innen
Im Anschluss an die bestandene Aufnahmepr¨¹fung, am Freitag in Kalenderwoche 4, wird Ihnen von der Zulassungsstelle das Dokument ?Best?tigung zuhanden der zust?ndigen Beh?rde? ausgeh?ndigt. Diese Best?tigung ¨¹ber die bestandene Aufnahmepr¨¹fung m¨¹ssen Sie Ihrem Visumsantrag beilegen. - Gr¨¹nde f¨¹r ein Studium im Kanton Z¨¹rich
Verfassen Sie ¨C wenn m?glich auf Deutsch ¨C ein pers?nliches Statement, in dem Sie Ihre Gr¨¹nde f¨¹r einen Hochschulbesuch im Kanton Z¨¹rich darlegen (fassen Sie sich kurz! Einige S?tze gen¨¹gen). - Dauer des Studiums
Erw?hnen Sie in einem separaten Punkt, wie lange das geplante Studium dauern wird. - Lebenslauf/Fremdsprachenkenntnisse
Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch; Fremdsprachenkenntnisse m¨¹ssen m?glichst detailliert aufgelistet werden. Hier finden Sie ein DownloadBeispiel (PDF, 168 KB)vertical_align_bottom. - Diplome/Schulzeugnisse
Kopien und beglaubigte ?bersetzungen ins Deutsche oder Englisch. Achtung: Einige Botschaften verlangen Einsicht in die Originalzeugnisse! Bitte kl?ren Sie dies mit der zust?ndigen Botschaft, BEVOR Sie Ihre Originalzeugnisse an die ETH-Zulassungsstelle schicken!
Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben, k?nnen Sie einen Leistungs¨¹berblick und/oder eine Best?tigung Ihrer Schule vorlegen. Je nach Fall m¨¹ssen Sie das Abschlusszeugnis einreichen, bevor das Visum genehmigt wird.
- Zukunftspl?ne
Beschreiben Sie Ihre Zukunftspl?ne nach Abschluss des Studiums (fassen Sie sich kurz). - Nachweis ¨¹ber ausreichende finanzielle Mittel
Sie m¨¹ssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzieren k?nnen. Dies k?nnen Sie mit einem Kontoauszug oder einem Stipendienentscheid tun. Das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich verlangt eine Best?tigung einer in der Schweiz domizilierten Bank (es muss KEINE Schweizer Bank sein, sondern eine externe Seiteausl?ndische Bank mit Niederlassung in der Schweizcall_made), wonach Ihnen ein Betrag von CHF 21'000 zur Verf¨¹gung steht. Der Betrag muss in Schweizer Franken, Euro oder US Dollar ausgewiesen sein. Selbst Kontoausz¨¹ge von grossen, international t?tigen Banken werden nicht akzeptiert, wenn die Bank keine Niederlassung in der Schweiz hat! Beispiele von akzeptierten Banken sind: Citibank, China Construction Bank, HSBC, Deutsche Bank (etc.). Bitte w?hlen Sie NICHT die Raiffeisenbank ¨C sie wurde bisher noch nicht akzeptiert.
Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und nicht auf den Ihrer Eltern!
Unterst¨¹tzungsbriefe von Eltern werden NICHT als finanzieller Nachweis akzeptiert.
F¨¹r diejenigen, die eine:n Schweizer B¨¹rger:in oder jemanden mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder C in der Schweiz kennen:
Anstelle des Kontoauszuges kann auch eine ?Verpflichtungserkl?rung? eingereicht werden. Dieses wird Ihnen vom Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich zugeschickt, wenn Sie Ihrem Visumsantrag einen nicht akzeptierten finanziellen Nachweis beigelegt haben.
Mit der Verpflichtungserkl?rung muss eine solvente, in der Schweiz wohnhafte Person (Schweizerb¨¹rger:in oder Person mit Aufenthaltsbewilligung B oder C) daf¨¹r garantieren, dass sie die ungedeckten Kosten (inkl. Unfall, Krankheit, R¨¹ckreise), die dem Gemeinwesen durch Ihren Aufenthalt in der Schweiz entstehen k?nnen, bis zu einem Betrag von CHF 21¡¯000 ¨¹bernimmt. Folgende Dokumente m¨¹ssen von der Person eingereicht werden:
? Ausgef¨¹lltes ?Verpflichtung? Formular
? Einen Kontoauszug oder die letzten 3 Lohnausz¨¹ge oder die letzte Steuererkl?rung und Steuerrechnung.
? Einen Betreibungsregisterauszug.
Das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich ist extrem streng bez¨¹glich des finanziellen Nachweises. Es ist deshalb sehr wichtig, die Instruktionen oben genau zu befolgen (die meisten Botschaften kennen die detaillierten Anforderungen aller 26 Migrations?mter in der Schweiz nicht und sind h?ufig nicht in der Lage, Ihnen die korrekte Auskunft zu geben!).
- Best?tigung ¨¹ber das bezahlte Schulgeld (nur, falls von der Botschaft verlangt)
Viele Botschaften verlangen einen Nachweis ¨¹ber das bezahlte Schulgeld. An der ETH Z¨¹rich ist es nicht m?glich, das Schulgeld im Voraus zu zahlen. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, k?nnen Sie unser DownloadSchreiben betreffend Schulgeld (PDF, 150 KB)vertical_align_bottom ausdrucken und Ihrem Visumsantrag beilegen.
- Deckblatt zum Visumsantrag (empfohlen)
Bitte versehen ihren Visumsantrag zus?tzlich mit dem separaten, vollst?ndig ausgef¨¹llten und unterschriebenen DownloadDeckblatt (PDF, 120 KB)vertical_align_bottom, um Verz?gerungen bei der Bearbeitung vorzubeugen. Dies erleichtert es Ihnen, zu ¨¹berpr¨¹fen, ob Sie alle verlangten Dokumente beigelegt haben und die zust?ndige Beh?rde in der Schweiz findet die relevanten Informationen schneller. - Visumsantrag
W?hlen Sie das externe SeiteAntragsformularcall_made f¨¹r ein nationales D-Visum, welches von der zust?ndigen Auslandvertretung gratis zur Verf¨¹gung gestellt wird oder als PDF heruntergeladen werden kann. Es muss in der Regel 3-fach eingereicht werden.
Die meisten Auslandvertretungen verlangen, dass Sie pers?nlich vorsprechen. Kl?ren Sie dies bitte vorg?ngig ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Studierendenvisum in der Regel ab ca. 2-3 Wochen vor Semesterbeginn g¨¹ltig ist, unabh?ngig davon, wie fr¨¹h Sie es beantragen. Falls Sie fr¨¹her einreisen m?chten, m¨¹ssen Sie das im Visumsantrag vermerken und ausf¨¹hrlich begr¨¹nden! - Reisepass
Kopie der ersten (relevanten) Seiten Ihres Reisepasses. Der Pass muss mindestens 3 Monate ¨¹ber das geplante Aufenthaltsdatum hinaus g¨¹ltig sein! - Passfotos
3 aktuelle Passfotos. - Anmeldebest?tigung der ETH Z¨¹rich
Legen Sie die beiden offiziellen ETH-Dokumente ?Anmeldebest?tigung? und ?Bescheinigung zu H?nden der zust?ndigen Beh?rden? bei, die Sie von der Zulassungsstelle erhalten, sobald Sie das Anmeldeformular sowie die unterzeichnete Annahmeerkl?rung zur¨¹ckgeschickt haben. Bitte beachten Sie, dass der Brief ?Zulassung zum Master-Studium? f¨¹r die Visumserteilung nicht ausreicht. - Lebenslauf/Fremdsprachenkenntnisse
Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch; Fremdsprachenkenntnisse m¨¹ssen m?glichst detailliert aufgelistet werden. Hier finden Sie ein DownloadBeispiel (PDF, 168 KB)vertical_align_bottom. - Kopie des Bachelor-Diploms
Kopie und beglaubigte ?bersetzung in Deutsche oder Englisch.
Achtung: Einige Botschaften verlangen Einsicht in die Originalzeugnisse! Bitte kl?ren Sie dies mit der zust?ndigen Botschaft, BEVOR Sie Ihre Originalzeugnisse an die ETH-Zulassungsstelle schicken!
Wenn Sie Ihr Bachelordiplom noch nicht erhalten haben, k?nnen Sie einen finalen Leistungs¨¹berblick und/oder eine Best?tigung Ihrer Hochschule einreichen. Je nach Fall, m¨¹ssen Sie das finale Bachelordiplom nachreichen, bevor das Visum bewilligt wird.
- Motivationsschreiben/Gr¨¹nde f¨¹r den Hochschulbesuch
Verfassen Sie ¨C wenn m?glich auf Deutsch ¨C ein pers?nliches Statement, in dem Sie Ihre Gr¨¹nde f¨¹r einen Hochschulbesuch im Kanton Z¨¹rich/Basel darlegen (fassen Sie sich kurz! Einige S?tze gen¨¹gen). - Zukunftspl?ne
Beschreiben Sie Ihre Zukunftspl?ne nach Abschluss des Studiums (fassen Sie sich kurz). - Nachweis ¨¹ber ausreichende finanzielle Mittel
Sie m¨¹ssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzieren k?nnen. Dies k?nnen Sie mit einem Kontoauszug oder einem Stipendienentscheid tun. Das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich / Basel verlangt eine Best?tigung einer in der Schweiz domizilierten Bank (es muss KEINE Schweizer Bank sein, sondern eine externe Seiteausl?ndische Bank mit Niederlassung in der Schweizcall_made), wonach Ihnen ein Betrag in
Z¨¹rich: CHF 21'000
Basel: CHF 24`000 zur Verf¨¹gung steht.
Der Betrag muss in Schweizer Franken, Euro oder US Dollar ausgewiesen sein. Selbst Kontoausz¨¹ge von grossen, international t?tigen Banken werden nicht akzeptiert, wenn die Bank keine Niederlassung in der Schweiz hat! Beispiele von akzeptierten Banken sind: Citibank, China Construction Bank, HSBC, Deutsche Bank (etc.). Bitte w?hlen Sie NICHT die Raiffeisenbank ¨C sie wurde bisher noch nicht akzeptiert.
Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und nicht auf den Ihrer Eltern!
Unterst¨¹tzungsbriefe von Eltern werden NICHT als finanzieller Nachweis akzeptiert.
Das Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich / Basel ist extrem streng bez¨¹glich des finanziellen Nachweises. Es ist deshalb sehr wichtig, die Instruktionen oben genau zu befolgen (die meisten Botschaften kennen die detaillierten Anforderungen aller 26 Migrations?mter in der Schweiz nicht und sind h?ufig nicht in der Lage, Ihnen die korrekte Auskunft zu geben!).
Joint Master Studierende, die nur ein Semester an der ETH Z¨¹rich verbringen, m¨¹ssen gen¨¹gend finanzielle Mittel f¨¹r die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (7 Monate ¨¤ CHF 1.750 pro Monat = CHF 12.250).
F¨¹r diejenigen, die eine:n Schweizer B¨¹rger:in oder jemanden mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder C in der Schweiz kennen:
Anstelle des Kontoauszuges kann auch eine ?Verpflichtungserkl?rung? eingereicht werden. Dieses wird Ihnen vom Migrationsamt des Kantons Z¨¹rich / Basel zugeschickt, wenn Sie Ihrem Visumsantrag einen nicht akzeptierten finanziellen Nachweis beigelegt haben.
Mit der Verpflichtungserkl?rung muss eine solvente, in der Schweiz wohnhafte Person (Schweizerb¨¹rger/in oder Person mit Aufenthaltsbewilligung B oder C) daf¨¹r garantieren, dass sie die ungedeckten Kosten (inkl. Unfall, Krankheit, R¨¹ckreise), die dem Gemeinwesen durch Ihren Aufenthalt in der Schweiz entstehen k?nnen, bis zu einem Betrag von CHF 21¡¯000 (Z¨¹rich) 24'000 (Basel) ¨¹bernimmt. Folgende Dokumente m¨¹ssen von der Person eingereicht werden:
? Ausgef¨¹lltes ?Verpflichtung? Formular
? Einen Kontoauszug oder die letzten 3 Lohnausz¨¹ge oder die letzte Steuererkl?rung und Steuerrechnung.
? Einen Betreibungsregisterauszug.
- Best?tigung ¨¹ber das bezahlte Schulgeld (nur falls von der Botschaft verlangt)
Viele Botschaften verlangen einen Nachweis ¨¹ber das bezahlte Schulgeld. An der ETH Z¨¹rich ist es nicht m?glich, das Schulgeld im Voraus zu zahlen. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, k?nnen Sie unser DownloadSchreiben betreffend Schulgeld (PDF, 150 KB)vertical_align_bottom ausdrucken und Ihrem Visumsantrag beilegen. - Mietvertrag f¨¹r eine Unterkunft in der Schweiz NUR f¨¹r Studierenden aus bestimmten wenigen L?ndern!
Das Migrationsamt Z¨¹rich/Basel kann von Studierenden aus bestimmten (wenigen!) L?ndern einen Mietvertrag f¨¹r eine Unterkunft in der Schweiz verlangen. Wenn Sie Staatsangeh?riger eines dieser L?nder sind, teilt Ihnen das Migrationsamt dies mit, sobald es Ihren Visumsantrag gepr¨¹ft hat. Es ist nicht erforderlich, bei der Beantragung des Visums einen Mietvertrag einzureichen.
Kosten
Insgesamt fallen dreimal Kosten an:
- Beim Einreichen des Visumantrags zahlen Sie eine Geb¨¹hr an die Botschaft/das Konsulat von ca. CHF 50 - 100. Diese Geb¨¹hr wird bei einer Verweigerung des Visums nicht zur¨¹ckerstattet.
- Der f¨¹r Ihr Visum zust?ndige Kanton verrechnet Kosten f¨¹r die ?Erm?chtigung zur Visumserteilung? (im Kanton Z¨¹rich CHF 95). Eine Rechnung mit den Details zur Bezahlung erhalten Sie mit der "Erm?chtigung zur Visumserteilung".
- In der Stadt Z¨¹rich werden bei der Beantragung der Aufenthaltsbewilligung CHF 182 (CHF 40 Registrierungsgeb¨¹hr und CHF 142 f¨¹r die Aufenthaltsbewilligung) vom zust?ndigen Kreisb¨¹ro berechnet.
Entscheid
Ihr Antrag f¨¹r ein Studierendenvisum wird von der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat an das zust?ndige kantonale Migrationsamt in der Schweiz zum Entscheid weitergeleitet.
Das Migrationsamt beh?lt sich das Recht vor, zus?tzliche Dokumente und Informationen zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass der Entscheid des Migrationsamtes unabh?ngig von der Zulassung an die ETH Z¨¹rich gef?llt wird. Die ETH kann auf diesen Entscheid keinen Einfluss nehmen.
Wenn Sie Ihren Visumsantrag l?nger als 6 Wochen eingereicht und Fragen zu Ihrem Visum haben, kontaktieren Sie bitte direkt das externe SeiteMigrationsamt via Kontaktformularcall_made.
Die ETH Z¨¹rich weiss nicht ¨¹ber ihr Visum Bescheid und kann den Prozess nicht beschleunigen.
Das Studentenvisum ist in der Regel 2-3 Wochen vor Semesterbeginn und innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum f¨¹r die Einreise in die Schweiz g¨¹ltig.
Ablehnungsgr¨¹nde
Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie f¨¹r ein Visum gibt und der Entscheid einzig und allein beim zust?ndigen Migrationsamt liegt. Abgelehnt werden in der Regel:
- Visumsantr?ge von Studierenden, die bereits einen Abschluss auf der angestrebten Studienstufe haben.
- Visumsantr?ge, die unvollst?ndig sind. Bitte pr¨¹fen Sie insbesondere die finanziellen Anforderungen!
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Pr¨¹fung dieser Angaben ver?ndert haben. F¨¹r rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats f¨¹r Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland..